Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Regelungslücke nach Tarifsukzession - Anwendung des TV-Fleischuntersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 20.01.2010 - 3 Ca 1773/09
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 164/12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Sinngemäß würden für die hier streitgegenständliche Problematik die Ausführungen zur Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer im Urteil des BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 (NZA 7/10, 401 ff.) gelten.Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: " Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44;… 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).
Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (… st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44;… 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).
Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48;… 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).
- BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre ( st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48;… 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44;… 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe , BGHZ 164, 297).
Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48;… 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).
- BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: " Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (…BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (…vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 89/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 85/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (…BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe , BGHZ 164, 297). - BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06
Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (… st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48;… 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ). - BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92
Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (BGH 20. September 1993 - II ZR 104/92 - zu 2 der Gründe , BGHZ 123, 281). - BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07
Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts
- BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - …
- BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
- BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08
Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88
Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines …
- BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 392/91
Fleischkontrolleure - Anspruch auf Stückvergütung
- BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08
Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT
- LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08
Tarifliche Einmalzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ersetzten …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.11.2009 - 6 Sa 207/09
Tarifvertrag, Tariferhöhung, Bezugnahmeklausel, begrenzt dynamische …
- LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 1536/08
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 89/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 85/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 164/12
Bezugnahme auf Tarifvertrag
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 83/10 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband"; Feststellungsantrag eines Rettungssanitäters auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit Betriebserwerber nach rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband"; Feststellungsantrag eines Rettungssanitäters auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit Betriebserwerber nach rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 17.12.2009 - 1 Ca 2418/09
- LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 641/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08
Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Das Merkmal des Teilzwecks dient zur Abgrenzung der organisatorischen Einheit; im Teilbetrieb müssen aber nicht andersartige Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - NZA 2010, 499, 500, m.w.N.).Es muss eine im Wesentlichen unveränderte Fortführung der bisher in dieser abgrenzbaren Einheit geleisteten Tätigkeit möglich sein (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - NZA 2010, 499, 501, m. w. N.).
Dies erlaubt nämlich dem Erwerber, die Produktionsfaktoren in ihrer Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zu nutzen, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - NZA 2010, 499, 501 f., m. w. N.).
- BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Das muss nicht der Betriebsinhaber sein, das kann auch ein anderer sein, sofern er im Namen des Betriebsinhabers handelt (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597, 600 und 603, m. w. N.).Das Direktionsrecht gegenüber Arbeitnehmern muss nicht durch den Betriebsinhaber selbst ausgeübt werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597, 603, m. w. N.).
Nach den allgemeinen Grundsätzen muss aber derjenige, der eine günstige Rechtsfolge für sich in Anspruch nehmen will, darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen dieser Rechtsfolge vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597, 603, m. w. N.).
- BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
Zeitpunkt eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bisher nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 - NZA 2008, 825, 826, m. w. N.).
- EuGH, 05.05.1988 - 144/87
Berg / Besselsen
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Die Rückübertragung der Betriebsmittel aufgrund der Beendigung eines Vertragsverhältnisses (hier: des öffentlich-rechtlichen Vertrages des Beklagten mit der ... gGmbH) beruht auf dem vormaligen Vertragsverhältnis und stellt damit eine rechtsgeschäftliche Übertragung dar (vgl. EuGH, Urteil vom 05.05.1988 - C-144 und 145/87 - NZA 1990, 885 ). - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteile vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - NZA 2006, 791, 794 und vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - NZA 2009, 29, 31, jeweils m. w. N.) kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden. - BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteile vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - NZA 2006, 791, 794 und vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - NZA 2009, 29, 31, jeweils m. w. N.) kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden. - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige …
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtiggestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 279/07 - NZA 2009, 221, 222, m. w. N.). - EuGH, 26.05.2005 - C-478/03
Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der …
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 26.05.2005 (- C-478/03 -, NZA 2005, 681, 682) Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14.02.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen dahin ausgelegt, dass der Zeitpunkt des Übergangs i. S. dieser Bestimmung dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht. - BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10
Das rechtliche Interesse an einer alsbaldigen Feststellung ergibt sich daraus, dass der Beklagte den Bestand des von der klagenden Partei behaupteten Rechtsverhältnisses ernstlich bestreitet (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 - NZA 2006, 502, 503).
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 641/10
Betriebsübergang
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 83/10 - aufgehoben.